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Wappen

Bild: Maike, 8 Jahre

Was bedeutet das Schwaikheimer Wappen?

,,Vor 1116 gründeten die Markgrafen von Baden mit ihren Wappenfarben rot und gold das Chorherrenstift in Backnang als ihr Erbbegräbnis". (So steht's in der Schwaikheim - Broschüre von 1991.)

Das bedeutet:
Die Markgrafen von Baden hatten in ihrem Wappen die beiden Farben die im Schwaikheimer Wappen zu sehen sind.
Chorherren waren reiche Männer - meist aus adligen Familien.

Chorherren lebten in einer Wohnanlage wie Mönche, dem Stift. Sie beteten regelmäßig. In ihrer Kirche wurden die Markgrafen dann begraben, ebenso ihre Nachfahren. Das Stift besaß auch Grundbesitz und konnte über die Einwohner der Orte in ihrem Besitz bestimmen. Ab 1245 gehörten viele Schwaikheimer Güter zum Besitz der Backnanger Chorherren. So stand auch die Kirche in Schwaikheim unter ihrer Fürsorge.

Schwaikheimer Wappen

Das Schwaikheimer Wappen hat zwei goldene Stäbe auf rotem Grund.

Der Stab mit dem gekrümmten Griff ist ein Abtsstab. Der Abt eines Klosters hatte als Zeichen seiner Macht und Würde einen solchen Stab.

Der andere Stab, der aussieht wie ein Stock mit Handgriff als Verlängerung, ist das Zeichen für die Zugehörigkeit Schwaikheims zu weltlichen Ämtern Winnenden und später Waiblingen. Die Vögte hielten über Schwaikheim den Stab, das bedeutet, sie durften über die Bewohner Recht sprechen und richten.

Krummstab

Der Krummstab, vielmehr das gebogene Ende, dazu benutzt wurde, heilige und heilende Quellen zu finden. Je nachdem, in welche Richtung das Wassser um die Biegung fließt war das Wasser heilend/heilig oder nicht.

Ein Vogt ist ein Verwaltungsbeamter - wie ein Bürgermeister, aber vom Grafen oder König eingesetzt. Er war zugleich Richter in dem Gebiet für das er zuständig war.

Autorin: Brigitte Feyh (herzlichen Dank vom Heimatverein!)

Allgemeine Informationen zum Wappen:

Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie zum Beispiel für

oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), zum Beispiel für

Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der Historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.

Wappen von Gemeinde, Kreis und Land

Gemeinde Schwaikheim Landkreis Rems-Murr Land Baden-Württemberg

Ursprung

Die Wappen sind in ihrer klassischen mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge -also im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere- entstanden.

In den Ritterheeren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farblich Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).

Das Wort "Wappen" (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort "Waffen". Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie werden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.

Grundformen der Wappen

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i.d.R. bestimmte Darstellungsmuster.

In der Darstellung eines Wappens werden nur die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.

Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.

Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.

Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht - Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat - abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.

Quelle: Wikipedia

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